Systemische Supervision

Allgemeines

 

Supervision (lateinisch für Über-Blick) ist eine Form der Beratung für einzelne Personen, z.B. UnternehmerInnen, Selbständige oder FreiberuflerInnen sowie für MitarbeiterInnen von Organisationen, meist in beratenden, psychosozialen oder medizinischen Berufen.

 

Supervisionen werden von einer/m Supervisor/in, die/der eine entsprechende Qualifikation hat, geleitet. Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen lernen in der Supervision, ihr berufliches Handeln zu reflektieren und zu verbessern. Dazu vereinbaren die TeilnehmerInnen mit der/m Supervisor/in Ziele.

 

Inhalte sind die praktische Arbeit, die Rollen- und Beziehungsdynamik zwischen MitarbeiterInnen untereinander und gegenüber KlientInnen, die Zusammenarbeit im Team oder auch in der Organisation.

 

Supervision wird hauptsächlich im medizinischen, sozialen, pädagogischen und therapeutischen Bereich genutzt (Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Erzieher, Ärzte, Pflegepersonal, Psychotherapeuten, Lehrer, Pfarrer, etc), und zunehmend auch in der Wirtschaft (Führungskräfte).

 

Dipl. Psych. Dirk Wehrsig: Meine Schwerpunkte

Supervisor (BDP)

 

Ich bin anerkannter Supervisor des Berufsverbands Deutscher Psychologen (BDP). Zusätzliche Weiterbildungen habe ich an unterschiedlichen, meist systemischen Instituten absolviert. Mein Hintergrund ist ein systemisch-konstruktivistischer:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Supervisions-Setting

 

Ich biete folgende Formen an:

 

In der Einzelsupervision bespricht ein/e Supervisand/in ihre/seine beruflichen Situationen im Einzelgespräch mit mir als Supervisor. Inhalte können insbesondere persönliches Verhalten und die zugrundeliegenden Werte, Erfahrungen, Gedanken und Gefühle sein.

 

Vorteil der Einzelsupervision ist, dass sehr persönliche Fragen leichter eingebracht werden können.

 

In der Fallsupervision können sich VertreterInnen verschiedener Berufe oder Mitglieder eines Teams zusammenfinden, um die Besonderheiten einer/s bestimmten Klientin/en oder Patientin/en zu besprechen und den Umgang mit ihr/ihm zu reflektieren, zu planen und ggf. zu verändern. Ziele sind Entlastung der Betreuenden und Verbesserung der Betreuung. Die Gruppe dient dabei als Ressourcenpool, in dem mit unterschiedlichen Methoden Problem- und Lösungskonstellation dargestellt, erprobt und Lösungen gefunden werden können.

 

In der Gruppensupervision treffen sich SupervisandInnen aus unterschiedlichen Institutionen und oft auch aus unterschiedlichen Berufsfeldern und tauschen sich über ihre Erfahrungen und Probleme aus, unter Anleitung eines Supervisors. Jede/r Teilnehmende erhält abwechselnd Raum, sich einzubringen und für sich zu lernen. Auch hier dient die Gruppe als Ressourcenpool, in dem Konflikte und Ressourcen deutlich werden und Lösungen gefunden werden können. (siehe auch Fallsupervision).

 

Vorteil der Gruppensupervision ist es, dass Erfahrungen aus unterschiedlichen persönlichen Arbeitsbereichen, Ausbidlungen und Organisationen und deren Methoden und Kulturen zusammenkommen können und so den Ressourcenpool erweitern.

 

In der Teamsupervision steht der Umgang der Teammitglieder miteinander, mit Arbeitsprozessen und mit KlientInnen im Vordergrund. TeilnehmerInnen sind die MitarbeiterInnen eines Arbeitsteams. Inhaltliche Themen können sein:

 

Organisationen oder Teilorganisationen können unterschiedliche Fragestellungen in einer Supervision behandeln. Es kann sich um Fragen der Weiterentwicklung, Umstrukturierungsprozesse, Entwicklung neuer Konzepte, Schulungen von MitarbeiterInnen handeln.

 

Ablauf

 

Bitte vereinbaren Sie zunächst einen sogenannten Kontrakttermin mit mir, in dem wir uns gegenseitig kennenlernen können. Dieser erste Termin ist für Sie kostenlos und unverbindlich, er wird ca. eine Zeitstunde dauern. Es wird um folgende Punkte gehen:

 

Diese erste Sitzung kann je nach Wunsch in Ihren Arbeitsräumen wie auch in meiner Praxis stattfinden.

 

Nach dieser Kontraktsitzung entscheiden Sie sich in einem von Ihnen gewählten Zeitraum, ob Sie die Supervision mit mir durchführen wollen.

 

Sodann wird - je nach Wunsch - eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung (Kontrakt) geschlossen, in der Ziele und Zweck (z.B. Fall-, Team- oder Organisationssupervision), Methoden, Anzahl, Dauer und Frequenz der Sitzungen sowie ggf. ein Reflektionsgespräch am Ende des vereinbarten Zeitraumes der Supervision festgelegt werden.

 

Es werden erste Termine vereinbart, auf Wunsch auch weitere Termine über einen bestimmten Zeitraum (maximal 1 Jahr), sodass Sie planen können.

 

Schweigepflicht

 

Supervision unterliegt wie auch die anderen Angebot meiner Praxis der Verschwiegenheit (siehe hierzu "Schweigepflicht" auf dieser Homepage.