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Praxis - Angebote

Psychologische Beratung - Psychotherapie - Diagnostik - Gutachten

 

Allgemeine Informationen zur Kostenübernahme:

 

Ich bin approbierter Psychotherapeut, deshalb können die meisten Angebote der Psychologischen Beratung, Diagnostik und Psychotherapie mit Privatkassen, Unfallkassen und Berufsgenossenschaften abgerechnet werden. Seit Dezember 2018 habe ich meine Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen an meine Nachfolgerinnen übergeben und kann deshalb nicht mehr mit Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In Ausnahmefällen kann bei Gesetzlichen Krankenkassen eine "außervertragliche Kostenerstattung" beantragt werden. Hierzu können Sie mich gerne telefonisch kontaktieren.

 

Privatversicherte haben in der Regel das Anrecht auf zunächst fünf probatorische Sitzungen, die von den meisten Privatkassen übernommen oder zumindest bezuschusst werden. Im Einzelfall klären Sie das bitte vorab mit ihrer Privatversicherung. Hierbei weisen Sie bitte daraufhin, dass es sich um einen "approbierten Psychologischen Psychotherapeuten" handelt.

 

Ich bin zudem von den Berufsgenossenschafen (BG) und Unfallkassen (UK) anerkannter Psychotherapeut und behandel Menschen mit posttraumatischen Belastungsreaktionen nach Berufsunfällen auf Kosten der BGen und UKen. Die entsprechenden Antragsstellungen werden von uns durchgeführt, alle notwendigen Schritte werden Patientinnen und Patienten ausführlich beschrieben. Bitte wenden Sie sich als Betroffene/r an unsere Praxis oder ihre/n Durchgangsärztin/arzt.