Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Systemische Supervision

Allgemeines

 

Supervision (lateinisch für Über-Blick) ist eine Form der Beratung für einzelne Personen, z.B. UnternehmerInnen, Selbständige oder FreiberuflerInnen sowie für MitarbeiterInnen von Organisationen, meist in beratenden, psychosozialen oder medizinischen Berufen.

 

Supervisionen werden von einer/m Supervisor/in, die/der eine entsprechende Qualifikation hat, geleitet. Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen lernen in der Supervision, ihr berufliches Handeln zu reflektieren und zu verbessern. Dazu vereinbaren die TeilnehmerInnen mit der/m Supervisor/in Ziele.

 

Inhalte sind die praktische Arbeit, die Rollen- und Beziehungsdynamik zwischen MitarbeiterInnen untereinander und gegenüber KlientInnen, die Zusammenarbeit im Team oder auch in der Organisation.

 

Supervision wird hauptsächlich im medizinischen, sozialen, pädagogischen und therapeutischen Bereich genutzt (Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Erzieher, Ärzte, Pflegepersonal, Psychotherapeuten, Lehrer, Pfarrer, etc), und zunehmend auch in der Wirtschaft (Führungskräfte).

 

Dipl. Psych. Dirk Wehrsig: Meine Schwerpunkte

Supervisor (BDP)

 

Ich bin anerkannter Supervisor des Berufsverbands Deutscher Psychologen (BDP). Zusätzliche Weiterbildungen habe ich an unterschiedlichen, meist systemischen Instituten absolviert. Mein Hintergrund ist ein systemisch-konstruktivistischer:

  • Grundsätzlich möchte ich mich bemühen, in den Supervisionen Lösungen so konkret wie nur möglich zu erarbeiten, die möglichst unmittelbar in den jeweiligen Arbeits- oder anderen Wirkkontexten um- und einsetzbar sind.

 

  • Die SupervisandInnen in Einzelsetting, in der Team- oder Gruppensupervision oder der Organisation verfügen über die relevanten Ressourcen zur Durchführung ihrer Arbeitsaufträge. Als Supervisor kann ich das in aller Regel nicht "besser". Mein Blick von außen als unabhängiger, nicht in die Handlungssysteme Eingebundener erlaubt, den SupervisandInnen zu verhelfen, andere Perspektiven einzunehmen und dadurch andere Lösungsszenarien ihrer alltäglichen oder einer vorgestellten speziellen Problemstellung auszuprobieren und zu entwickeln.

 

  • Manchmal ist es sinnvoll, auf Wunsch der SupervisandInnen und deren ausdrücklichen Auftrag Handlungsvorschläge aus meinem psychologischen Wissen und meiner Erfahrung einfließen zu lassen.

 

  • Das Handeln der SupervisandInnen sowie auch das der zu beratenden oder zu behandelnden KlientInnen oder PatientInnen erfolgt immer in sozialen Kontexten. Handlungen gehen natürlich zum Teil von der individuellen Person aus, es wird aber immer auch zu unterschiedlich großen Anteilen von den sozialen Kontexten (Familie, Partnerschaft, Arbeitsteam, Arbeitsorganisation, inneren vergangenen oder gegenwärtigen sozialen Kontexten) determiniert. Über diese Einwirkfaktoren gilt es möglichst umfassende Hypothesen zu entwickeln und entsprechend Handlungsalternativen zu entwickeln.

 

  • SupervisandInnen sowie auch KlientInnen oder PatientInnen "konstruieren" ihre jeweiligen Wirklichkeiten, die sich nur mehr oder weniger mit einer "objektiven" Wirklichkeit decken. Hanldungsleitend sind die konstruierten Wirklichkeiten.

 

  • Die konstruierten Wirklickeiten bei einer jeweiligen Problemstellung miteinander interagierender Systeme (BeraterIen, BehandlerIn einerseits und KlientIn oder PatientIn andererseits) unterscheiden sich mehr oder weniger. Zu diesen verschiedenen Wirklickkeitskonstruktionen gilt es Hypothesen zu entwickeln und zu prüfen. Hieraus können Handlungsalternativen für zukünftige Problemlöseversuche abgeleitet werden.

 

  • Ich als Supervisor nehme hierbei eine beobachtende, (so weit mir möglich) nicht wertende, die/den Einzelnen wertschätzende und akzeptierende Haltung ein. Als Supervisor ist es meine Aufgabe dafür zu sorgen, dass auch die TeilnehmerInnen im Team, der Gruppe oder der Organisation eine wertschätzende, die/den Anderen respektierende Haltung während des Supervisionsprozesses einnehmen.

 

  • Grundsätzlich gilt es, die Ressourcen Einzelner sowie die der Teams und Teil-Teams zu erarbeiten, quasi vom Alltagsgeschehen verdeckte Ressourcen "freizulegen". Es gilt, Möglichkeiten zu erarbeiten, diese zur Geltung kommen zu lassen.

 

  • Probleme in Teams sowie natürlich auch in KlientInnen-Systemen haben oft damit zu tun, dass Bedürfnisse, individuelle Ziele oder/und individuell wahrgenommene Rechte Einzelner oder von Teilgruppen nicht ausreichend beachtet werden. Dafür gilt es, Lösungen zu entwickeln, deren "Kosten" und "Gewinne" für alle Beteiligten akzeptabel sind.

 

Supervisions-Setting

 

Ich biete folgende Formen an:

  • Einzelsupervision

 

In der Einzelsupervision bespricht ein/e Supervisand/in ihre/seine beruflichen Situationen im Einzelgespräch mit mir als Supervisor. Inhalte können insbesondere persönliches Verhalten und die zugrundeliegenden Werte, Erfahrungen, Gedanken und Gefühle sein.

 

Vorteil der Einzelsupervision ist, dass sehr persönliche Fragen leichter eingebracht werden können.

  • Fallsupervision

 

In der Fallsupervision können sich VertreterInnen verschiedener Berufe oder Mitglieder eines Teams zusammenfinden, um die Besonderheiten einer/s bestimmten Klientin/en oder Patientin/en zu besprechen und den Umgang mit ihr/ihm zu reflektieren, zu planen und ggf. zu verändern. Ziele sind Entlastung der Betreuenden und Verbesserung der Betreuung. Die Gruppe dient dabei als Ressourcenpool, in dem mit unterschiedlichen Methoden Problem- und Lösungskonstellation dargestellt, erprobt und Lösungen gefunden werden können.

  • Gruppensupervision

 

In der Gruppensupervision treffen sich SupervisandInnen aus unterschiedlichen Institutionen und oft auch aus unterschiedlichen Berufsfeldern und tauschen sich über ihre Erfahrungen und Probleme aus, unter Anleitung eines Supervisors. Jede/r Teilnehmende erhält abwechselnd Raum, sich einzubringen und für sich zu lernen. Auch hier dient die Gruppe als Ressourcenpool, in dem Konflikte und Ressourcen deutlich werden und Lösungen gefunden werden können. (siehe auch Fallsupervision).

 

Vorteil der Gruppensupervision ist es, dass Erfahrungen aus unterschiedlichen persönlichen Arbeitsbereichen, Ausbidlungen und Organisationen und deren Methoden und Kulturen zusammenkommen können und so den Ressourcenpool erweitern.

  • Teamsupervision

 

In der Teamsupervision steht der Umgang der Teammitglieder miteinander, mit Arbeitsprozessen und mit KlientInnen im Vordergrund. TeilnehmerInnen sind die MitarbeiterInnen eines Arbeitsteams. Inhaltliche Themen können sein:

  • Reflektion der Zusammenarbeit und Erarbeitung von Veränderungswünschen

  • Ziele des Teams und deren Reflektion

  • Beleuchtung erschwerender oder hinderlicher Prozesse

  • Werte des Teams und Team-Kultur

  • Individuelle Themen des Teams

  • Befindlichkeiten Einzelner im Team

  • Supervision von Organisationen

 

Organisationen oder Teilorganisationen können unterschiedliche Fragestellungen in einer Supervision behandeln. Es kann sich um Fragen der Weiterentwicklung, Umstrukturierungsprozesse, Entwicklung neuer Konzepte, Schulungen von MitarbeiterInnen handeln.

 

Ablauf

 

Bitte vereinbaren Sie zunächst einen sogenannten Kontrakttermin mit mir, in dem wir uns gegenseitig kennenlernen können. Dieser erste Termin ist für Sie kostenlos und unverbindlich, er wird ca. eine Zeitstunde dauern. Es wird um folgende Punkte gehen:

  • Gegenseiteiges Kennenlernen

  • Sie formulieren Ihre Vorstellungen, Ziele und Wünsche bezüglich der Supervision

  • Sie erhalten Informationen zu sämtlichen Fragen, die Sie haben: meine Methoden und Erfahrungen, Kosten, Terminmöglichkeiten usw.

  • Vereinbarungen wie: Supervisionskontrakt, Schweigepflicht, ggf. Inhalte von Gesprächen mit leitenden Ebenen Ihrer Institution.

 

Diese erste Sitzung kann je nach Wunsch in Ihren Arbeitsräumen wie auch in meiner Praxis stattfinden.

 

Nach dieser Kontraktsitzung entscheiden Sie sich in einem von Ihnen gewählten Zeitraum, ob Sie die Supervision mit mir durchführen wollen.

 

Sodann wird - je nach Wunsch - eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung (Kontrakt) geschlossen, in der Ziele und Zweck (z.B. Fall-, Team- oder Organisationssupervision), Methoden, Anzahl, Dauer und Frequenz der Sitzungen sowie ggf. ein Reflektionsgespräch am Ende des vereinbarten Zeitraumes der Supervision festgelegt werden.

 

Es werden erste Termine vereinbart, auf Wunsch auch weitere Termine über einen bestimmten Zeitraum (maximal 1 Jahr), sodass Sie planen können.

 

Schweigepflicht

 

Supervision unterliegt wie auch die anderen Angebot meiner Praxis der Verschwiegenheit (siehe hierzu "Schweigepflicht" auf dieser Homepage.