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Psychologische Psychotherapie

Wie alle anderen Leistungen unterliegt Psychotherapie der Schweigepflicht, nähere Angaben unter dem Stichwort "Schweigepflicht" auf diese Homepage.

 

Eine Psychotherapie können Sie auf eigenen Initiative beginnen genauso wie auf Anraten einer/s Ärztin/Arztes oder einer Klinik.

 

Wer übernimmt die Kosten?

 

  • Sie sind gesetzlich (bspw. AOK, Barmer GEK, DAK, Betriebskrankenkasse) versichert?

 

Als gesetzlich Versicherte/r haben Sie ein sogenanntes "Erstzugangsrecht" zu approbierten PsychotherapeutInnen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zugelassen sind. D.h. Sie können bei Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte die Praxis kostenlos zu sogenannten Probatorischen Sitzungen aufsuchen. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin bei einer entsprechenden Praxis; diese können Sie über http://www.kv-hessen.de in Erfahrung bringen. 

 

Bei mir ist das seit Rückgabe meiner Zulassung Ende Dezember 2018 nicht mehr möglich. In Ausnahmefällen kann eine "außervertragliche Kostenübernahme" bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Hierzu können Sie mich gerne telefonisch kontaktieren.

 

In einer ersten probatorischen Sitzung oder einem psychologischen Beratungsgespräch (siehe hierzu psychologisches Beratungsgespräch auf dieser Homepage) können Sie ganz unverbindlich - das genau meint "probatorisch" - über Ihre Anliegen, Beschwerden und Zielsetzungen für eine Psychotherapie mit einer/m Psychotherapeutin/en Ihrer Wahl sprechen. Diese/r wird Ihnen bereits in der ersten Sitzung sagen können, ob eine Psychotherapie indiziert ist und inwieweit Ihre Krankenkasse bzw. Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft voraussichtlich die Kosten übernehmen werden. Nach dieser ersten Einschätzung wird die/der Psychotherapeut/in sich einen weiteren sogenannten "klinischen Eindruck" verschaffen sowie psychologische Diagnostik durchführen müssen, um mit Ihnen die Kostenübernahme bei dem entsprechenden Kostenträger (Krankenkasse, Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft) zu beantragen.

 

  • Sie sind privat versichert?

 

Wenn Sie privat versichert sind, haben Sie in der Regel ebenfalls Erstzugangsrecht zu einer/m Psychotherapeutin/en und können probatorische Sitzungen zur Abklärung durchführen, wie oben beschrieben. Im Einzelnen hängt das von Ihrem Vertrag ab, deshalb klären Sie das am besten vorab mit Ihrer Versicherung. Hierbei ist es wichtig anzugeben, dass Sie zu mir als approbierten Psychologischen Psychotherapeuten gehen möchten.

 

  • Sie hatten einen Unfall im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit?

 

Wenn Sie nach diesem Unfall psychische Probleme haben, lassen Sie sich entweder von Ihrer/m Durchgangsärztin/arzt - das ist in der Regel der Unfallchirurg, der Ihre medizinische Behandlung der Unfallfolgen übernommen hat - eine Überweisung ausstellen.

 

Oder Sie wenden sich an die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse mit der Bitte um psychologische Hilfestellung.

 

Natürlich können Sie sich auch direkt an unsere Praxis wenden; hiebei geben Sie am besten Ihr Aktenkennzeichen der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sowie deren Namen an, dann klären wir alles Weitere für Sie.

 

  • Sie möchten lieber selbst zahlen?

 

In manchen Fällen besteht der Wunsch, zu vermeiden, dass das Aufsuchen einer/s Psychologin/en aktenkundig wird, beispielsweise bei geplanter Verbeamtung oder ausstehendem Abschluss bestimmter Versicherungsverträge (Lebens-, Berufsunfähigkeitesversicherungen) oder bei der Befürchtung beruflicher Nachteile. Deshalb ziehen Manche es vor, selbst zu zahlen und Antragstellungen zu vermeiden, auch wenn die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch Kassen bestünde.

 

Auch diese Möglichkeit besteht natürlich, bitte fragen Sie dann nach dem aktuellen Honorar.

 

Was wird behandelt?

 

Bei Beschwerden oder Erkrankungen in folgenden Bereichen führen wir Psychotherapie durch; eine Kostenübernahme durch einen der genannten Kostenträger ist möglich:

  • Angststörungen

  • Depressive Störungen

  • Zwangsstörungen

  • Psychosomatische Störungen

  • Sexuelle Störungen (in bestimmten Fällen)

  • Psychische Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufgrund schwerer körperlicher Erkrankungen

  • Traumatische Erfahrungen, kürzlich (z.B. Unfälle oder Überfälle) und länger zurückliegend (z.B. Vergewaltigungen, Übergriffe in der Kindheit)

  • Psychosen (z.B. Schizophrenie, Wahn und Hallizunationen, manisch-depressive Erkrankungen, schwere Depressionen)

  • Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderline, ängstlich-vermeidende Persönlichkeitsstörungen, durch schwere Traumata bedingte Persönlichkeitsstörungen)p

 

Andere Beschwerden, Anliegen oder Schwierigkeiten

 

Sie können sich gerne auch mit anderen Fragen an uns wenden, beispielsweise

  • Beziehungsschwierigkeiten

  • beruflichen Schwierigkeiten (z.B. Mobbing)

  • persönlichen Fragestellungen

  • andere Fragestellungen

 

Siehe hierzu den Abschnitt "Beratung" auf dieser Homepage.

 

Welche psychotherapeutischen Verfahren werden angeboten?

 

  • Verhaltenstherapie

  • Systemische Therapie

    • Familientherapie

    • Paartherapie

  • Hypnotherapie nach Milton Erickson

  • Ego-State-Therapie

  • EMDR (Eye Movemant Desensitization and Reprocessing)

  • EMI (Eye Movement Integration)

  • PEP (Prozess- und embodimentfokussierte Psychologie nach Dr. Bohne)

  • BSP (Brainspotting)

  • Entspannungsverfahren:

    • AT (Autogenes Training)

    • PMR (Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson)

    • BFB (Biofeedback)

 

Zu Fragestellungen der Indikation (Wann sollte welches Verfahren bei wem angewandt werden?) sowie der Kostenübernahmemöglichkeiten durch einzelne Kostenträger (Welche Verfahren werden von meinem Kostenträger bezahlt?) wenden Sie sich bitte an die Praxis.